Therapiekosten

Therapiekosten und die Übernahme durch Krankenkassen:

Bei Behandlungen durch eine Heilpraktikerin für Psychotherapie besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Kosten. Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen unter Umständen die Therapiekosten für Psychotherapie nach Heilpraktiker Gesetz /ambulante Kunsttherapie, die in Rechnung gestellt wird.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung nach den genauen Bedingungen für eine Kostenerstattung.

 

Die für meine Arbeit entstehenden Behandlungskosten sind somit unabhängig von einer eventuell zu erwartenden Erstattung oder Teilerstattung Ihrer Krankenkasse. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist daher immer in voller Höhe zu zahlen.

Zeit Preis
Kunsttherapie/Einzeltherapie
50 min
100€ inkl. Material
Erstgespräch/Elterngespräch
50 min
100€

Die Aufwendungen für Psychotherapie und Heilpraktikerleistungen können als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht werden

Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerfrei.

Kunsttherapie für Kinder und Jugendliche

Zusammenarbeit

Haben Sie ein Anliegen oder möchten Sie mehr über meine Arbeit wissen, dann schreiben Sie mir gerne.
Ich freue mich über Ihre Nachricht und melde mich so bald wie möglich bei Ihnen zurück.